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29. avgust 2023 ― Čas branja: 3 min.

Ungeziefer in der Wohnung: Ist deine Haushaltsversicherung dein Retter?

Ameisen, Wespen, Hornissen, Mäuse und andere Schädlinge können nicht nur lästig sein, sondern auch erhebliche Schäden anrichten. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage: Wer zahlt den Kammerjäger und deckt die Haushaltsversicherung die Kosten?

Die unwillkommenen Besucher

Schädlingsbefall kann aus verschiedenen Gründen auftreten, und es lohnt sich, die Ursachen genauer zu betrachten:

  • Bauliche Mängel: Undichte Stellen wie Mauerritzen und Fensterrahmen bieten Ameisen einen einfachen Zugang. Größere Risse in Fundamenten werden gerne von Ratten und Mäusen als Eintrittspunkte genutzt.
  • Fütterung von Wildvögeln: Das Füttern von Wildvögeln mag zwar nett sein, aber es kann zu Verschmutzungen führen, die das Gebäude beschädigen oder Parasiten einschleppen.
  • Jahreszeitliche Einflüsse: Viele Schädlinge suchen im Winter nach Wärme, während andere in den wärmeren Monaten aktiver werden.
  • Offene Lebensmittel: Lebensmittelmotten, Käfer und Kakerlaken befallen vor allem Orte, an denen Lebensmittelvorräte unsachgemäß gelagert werden.
  • Mangelnde Belüftung und Feuchtigkeit: Materialschädlinge fühlen sich in schlecht belüfteten oder feuchten Bereichen besonders wohl. Regelmäßige Kontrollen von Kleiderschränken, Teppichen und Holzkonstruktionen sind daher empfehlenswert.
  • Hohlräume als Nistplätze: Wespen und Hornissen bauen gerne Nester in Mauerlöchern, Rolladenkästen, Außen-Klimaanlagen oder Balkon-Holzverkleidungen – und der Weg in die Wohnung ist dann oft nicht weit. Es kommt sogar vor, dass sie ihre Nester direkt in der Wohnung bauen.

 

Indem du präventive Maßnahmen ergreifst, kannst du das Risiko von Schädlingsbefall erheblich reduzieren und deine Wohnqualität aufrechterhalten. Ausreichende Belüftung, Vermeidung von Feuchtigkeitsansammlungen, ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln und regelmäßige Versiegelung möglicher Einstiegspunkte sind Schlüsselmaßnahmen, um Schädlinge in Schach zu halten.

 

Schäd­linge in der Mietwohnung: Was du wissen solltest! 

Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die gemietete Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Dazu gehören auch regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, um unzumutbaren Schädlingsbefall zu verhindern oder zu bekämpfen. 

Kleine Schädlinge wie Ameisen, Silberfische, Motten oder einzelne Mäuse verursachen normalerweise keinen großen Schaden. Hier bist du als Mieter dazu verpflichtet, angemessene Schritte zur Bekämpfung zu unternehmen. Einen Kammerjäger braucht es dafür gewöhnlich nicht. 

Wenn der Schädlingsbefall jedoch ausufert, musst du den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Andernfalls könnte der Vermieter dich dazu verpflichten, den finanziellen Schaden zu tragen, insbesondere wenn die Wohnung aufgrund des Ungezieferbefalls längere Zeit unvermietet bleibt. 

 

Wer zahlt den Kammerjäger? 

Nachdem du den Vorfall gemeldet hast, muss der Vermieter innerhalb einer gesetzten Frist einen Schädlingsbekämpfer beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der Vermieter, die er gemäß Mietrechtsgesetz auf die Betriebskosten umlegen darf. 

Bist du aber durch Nachlässigkeit oder unsachgemäßes Verhalten selbst für den Schädlingsbefall verantwortlich, kann der Vermieter die Kosten von dir zurückfordern. Voraussetzung dafür ist, dass er dein Verschulden auch schlüssig nachweisen kann. 

 

Was, wenn der Vermieter nicht aktiv wird? 

Hat der Vermieter trotz deiner Benachrichtigung nicht dafür gesorgt, dass keine Schädlinge mehr in deine Wohnung eindringen können, darfst du selbst einen Kammerjäger beauftragen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen. 

Entstandene Schäden wie angenagte Möbel oder von Motten zerfressene Kleidung muss der Vermieter nur erstatten, wenn du ihm Schuld an der Plage nachweisen kannst. Im Zweifelsfall muss ein Gericht darüber entscheiden, wer für den Kammerjäger und die Wohnungsschäden aufkommt. 

 

Ungebetene Gäste und Versicherung: Klärung eines Mythos

Fälschlicherweise gehen viele Menschen davon aus, dass Schädlingsbekämpfung automatisch Teil ihrer Haushaltsversicherung ist. Jedoch deckt die Haushaltsversicherung im Allgemeinen keine Schäden oder Kosten im Zusammenhang mit Ungeziefer ab. 

Eine Haushaltsversicherung bietet Schutz für Schäden, die durch plötzliche und unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, wie zum Beispiel Feuer, Überschwemmungen oder Diebstahl. Da Ungezieferbefall oft mit vorhersehbaren Bedingungen zusammenhängt, werden die Kosten der Schäd­lings­be­kämp­fung nicht von der Versicherung übernommen, sofern Schäd­lings­be­kämp­fung nicht explizit mit­ver­si­chert ist. 

 

Kein Nest zu klein: Mit GRAWE gegen Wespen und Hornissen gewappnet!

Die GRAWE bietet mit GRAWE HELP COMPLETE im Rahmen derHaushaltsversicherung Topschutz Plus die Entfernung von Wespen- und Hornissennestern. Im Fall der Fälle genügt ein Anruf bei der 24-Stunden Hotline unter +43 (0)316 813900. Die Assistance-Zentrale der GRAWE koordiniert dann die effektive Beseitigung des Wespen- oder Hornissennestes und übernimmt dafür Kosten von bis zu € 300,-. In diesem Versicherungspaket sind noch zahlreiche weitere Assistance-Leistungen enthalten, wie IT-Assistance oder Schlüsseldienst. 

Fazit: Haushaltsversicherung und Schädlingsbekämpfung

Schädlingsbefall und die damit verbundenen Kosten fallen üblicherweise nicht unter den Deckungsumfang von Haushaltsversicherungen. Allerdings übernimmt die GRAWE Haushaltsversicherung im Topschutz Plus Paket die Kosten für die Entfernung von Hornissen- und Wespennestern. Normalerweise trägt der Vermieter die Kosten der Schädlingsbekämpfung, es sei denn, du als Mieter bist der Verursacher des Befalls. Die effektivste Herangehensweise gegen Schädlingsbefall bleibt also zweifelsohne die Prävention. Durch regelmäßige Inspektionen, Sauberkeit und die Beseitigung von Faktoren, die Schädlinge anlocken könnten, lässt sich das Risiko eines Befalls minimieren.

 

11. avgust 2023 ― Čas branja: 11 min.
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